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BVerwG, 17.02.2020 - 5 B 9.20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Beschwerde an einen obersten Gerichtshof in Verfahren gegen den Ansatz der Gerichtskosten
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
GKG § 66 Abs. 3 S. 3; VwGO § 152 Abs. 1
Unzulässigkeit einer Beschwerde an einen obersten Gerichtshof in Verfahren gegen den Ansatz der Gerichtskosten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 12.12.2019 - 7 E 322/19
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2020 - 4 O 13/20
- BVerwG, 17.02.2020 - 5 B 9.20
- BVerwG, 08.04.2020 - 5 B 12.20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.04.2019 - 5 C 2.18
Angelegenheiten der Fürsorge; Arbeitslosengeld II; Ausschluss des Wohngeldes; …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2020 - 5 B 9.20
Die Gerichtskostenfreiheit des im Ausgangspunkt wohngeldrechtlichen Verfahrens ergibt sich aus § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2019 - 5 C 2.18 - NVwZ-RR 2019, 1002 Rn. 35 ff.). - BGH, 03.03.2014 - IV ZB 4/14
Gerichtsgebührenbefreiung: Kostenpflichtigkeit einer kraft Gesetzes …
Auszug aus BVerwG, 17.02.2020 - 5 B 9.20
Nicht anwendbar ist die Regelung des § 66 Abs. 8 GKG, weil sich diese nur auf Verfahren bezieht, die in den vorangegangenen Absätzen genannt sind und somit allein die hiernach statthaften Rechtsmittel umfasst (vgl. zu § 68 GKG: BGH, Beschluss vom 3. März 2014 - IV ZB 4/14 - NJW 2014, 1597 m.w.N.).
- BVerwG, 08.04.2020 - 5 B 12.20
Auslegung des Rechtsmittels des Klägers gegen einen Beschluss des …
Die "Beschwerde" des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 2020 - 5 B 9.20 - wird verworfen.Der gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 2020 - 5 B 9.20 - erhobene und als "Beschwerde" bezeichnete Rechtsbehelf hat keinen Erfolg.