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   BVerwG, 17.02.2020 - 5 B 9.20   

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BVerwG, 17.02.2020 - 5 B 9.20 (https://dejure.org/2020,5018)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.2020 - 5 B 9.20 (https://dejure.org/2020,5018)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 5 B 9.20 (https://dejure.org/2020,5018)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.04.2019 - 5 C 2.18

    Angelegenheiten der Fürsorge; Arbeitslosengeld II; Ausschluss des Wohngeldes;

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2020 - 5 B 9.20
    Die Gerichtskostenfreiheit des im Ausgangspunkt wohngeldrechtlichen Verfahrens ergibt sich aus § 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2019 - 5 C 2.18 - NVwZ-RR 2019, 1002 Rn. 35 ff.).
  • BGH, 03.03.2014 - IV ZB 4/14

    Gerichtsgebührenbefreiung: Kostenpflichtigkeit einer kraft Gesetzes

    Auszug aus BVerwG, 17.02.2020 - 5 B 9.20
    Nicht anwendbar ist die Regelung des § 66 Abs. 8 GKG, weil sich diese nur auf Verfahren bezieht, die in den vorangegangenen Absätzen genannt sind und somit allein die hiernach statthaften Rechtsmittel umfasst (vgl. zu § 68 GKG: BGH, Beschluss vom 3. März 2014 - IV ZB 4/14 - NJW 2014, 1597 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.04.2020 - 5 B 12.20

    Auslegung des Rechtsmittels des Klägers gegen einen Beschluss des

    Die "Beschwerde" des Klägers gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 2020 - 5 B 9.20 - wird verworfen.

    Der gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 2020 - 5 B 9.20 - erhobene und als "Beschwerde" bezeichnete Rechtsbehelf hat keinen Erfolg.

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